2Ob143/09g—OGH Entscheidung
17. Juni 2010
…Art und Ausmaß der Dienstbarkeit durch den Titel konkret bestimmt, spricht man von einer „gemessenen“ Servitut, deren Erweiterung unzulässig ist (RIS Justiz RS0011752, RS0105550). Ansonsten handelt es sich um eine „ungemessene“ Servitut, deren Inhalt sich zwar am jeweiligen Bedürfnis des herrschenden Guts orientiert, wobei jedoch ein solches…