JudikaturOGH

RS0101393 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2022

Wenngleich nicht verkannt wird, dass Verstöße eines Rechtsanwaltes gegen das Doppelvertretungsverbot im Regelfall ein gravierendes Disziplinarvergehen darstellen, so kommt es doch bei der Gewichtung des Verschuldens unter dem Aspekt des § 3 DSt - dessen Anwendung bei keiner Berufspflichtenverletzung generell ausgeschlossen ist - auch bei derartigen Verstößen stets auf die Umstände des Einzelfalles an. Lassen diese erkennen, dass das Verschulden des gegen das in Rede stehende Verbot verstoßenden Rechtsanwalts in concreto erheblich hinter dem typischer Fälle solcher Verstöße zurückbleibt, so ist das Verschulden als geringfügig einzustufen.

Rückverweise