JudikaturOGH

RS0101588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 1996

Sowohl § 1 Abs 1 lit a WohnungsverbesserungsG als auch § 24 Abs 1 MRG (beide Bestimmungen sprechen von "Anlagen, die der gemeinsamen Benützung der Bewohner" dienen) sind dem § 6 Abs 1 Z 3 MG nachgebildet. Aus dem Wortlaut dieser Förderungsbestimmung an sich läßt sich für die Auslegung des Begriffes der Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 MRG nichts gewinnen.

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