Ein freihändiger Verkauf ohne zwingende Gründe vermag die Voraussetzungen für die Begünstigung des § 149 Abs 8 GSVG nicht zu erfüllen.
Rückverweise
…Betriebseinstellung trotz möglicher Bewerber für eine Fortführung oder ein Verzicht des Ausgleichszulagenwerbers auf Ausgedingsleistungen (10 ObS 31/94 SSV NF 8/117; RS0102029). [26] Hingegen kann ein durch zwingende Gründe veranlasster Freihandverkauf nach der Rechtsprechung einen Härtefall begründen. Die Voraussetzungen des § 292 Abs 9 ASVG…