Klage auf Gehaltsdifferenz, Dienstzeugnis und Feststellung der Haftung wegen Scheinwerkvertrag—OLG Innsbruck Entscheidung
15Ra6/25g06. Mai 2025
…zur Ergänzung des Haager Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen [betreffend Zivilprozessrecht], BGBl 1969/354, Art 1 Abs 3; RIS-Justiz RS0102032; 5 Ob 6/13p), der die am 3.9.2024 erfolgte Aushändigung an eine namentlich genannte Empfangsperson ausweist. Beim Erstgericht mussten daher keine Bedenken gegen…