RS0102757 – OGH Rechtssatz
In der Regel werden besonders umfangreiche gesetzliche Unterhaltspflichten in dem Fall, daß den Verpflichteten Unterhaltspflichten für bis zu fünf Personen treffen, nicht vorliegen. In einem solchen Fall könnten nur besondere außergewöhnliche Umstände die Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 292a Z 5 EO über das "Existenzminimum" des § 291a EO hinaus rechtfertigen.