JudikaturOGH

RS0098749 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2025

Die Vereinbarung zur Fortsetzung der Gemeinschaft kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden, insbesondere wenn ihre weitere Erfüllung unmöglich oder unzumutbar wird.

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