JudikaturOGH

RS0098754 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2023

Zwischen Leasingvertrag und Fruchtgenuss bestehen Übereinstimmungen; dennoch ist Leasing kein echter usus fructus, sondern ein nach Obligationenrecht zu beurteilender Innominatkontrakt, durch den ein Dauerschuldverhältnis eigener Art begründet wird.

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