9ObA130/14d—OGH Entscheidung
18. Dezember 2014
…infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde (RIS  Justiz RS0042936, RS0042776). Dies gilt auch für die Auslegung einer Konkurrenzklausel (RIS  Justiz RS0101811, RS0042936 [T5], RS0042776 [T12]). Auch der Umstand, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten, kann allein ebenso keine Rechtsfrage von erheblicher…