Wird von einer Kommanditistin der Alleingesellschafterin einer Gesellslchaft mit beschränkter Haftung ein auf § 2 Abs 1 UmwG gestütztes Umwandlungsbegehren geltend gemacht, ist jedenfalls (auch) die Personengesellschaft zu klagen, weil die Umwandlung deren Zustimmung voraussetzt.
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