Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden; in gleicher Weise kann auch die Frage, ob und für welche Zeit gesundheitliche Gründe die Verrichtung einer selbständigen Tätigkeit ausschließen, nur aufgrund der Anforderungen der konkreten Tätigkeit beurteilt werden.
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