JudikaturOGH

RS0093834 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2019

Während der Dauer einer gemäß § 545 Abs 1 ZPO erfolgten Unterbrechung des Revisionsverfahrens ist über das vorgelegte Rechtsmittel nicht zu entscheiden, und sind die Akten dem Erstgericht zurückzustellen.

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