JudikaturOGH

RS0102373 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 1996

Ein Tatbestand des § 583 ZPO kann in einem trotz der Schiedsvereinbarung beim ordentlichen Gericht anhängigen Verfahren mit der Behauptung der dadurch hervorgerufenen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung als Zulässigkeitsvorfrage oder Zulässigkeitseinrede nicht geltend gemacht werden, selbst wenn er einen Antrag gemäß § 583 ZPO rechtfertigen würde.

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