JudikaturOGH

RS0095308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2025

Betrügerische Krida erfordert weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Gemeinschuldners oder auch nur das Vorliegen einer wirtschaftlichen Krisensituation.

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