JudikaturOGH

RS0096663 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2025

Das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes ist schwerstens beeinträchtigt, wenn bekannt wird, daß Rechtsanwälte bereits längst fällige Zahlungen nicht leisten beziehungsweise erst nach Exekutionsmaßnahmen bezahlen.

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