Das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes ist schwerstens beeinträchtigt, wenn bekannt wird, daß Rechtsanwälte bereits längst fällige Zahlungen nicht leisten beziehungsweise erst nach Exekutionsmaßnahmen bezahlen.
…dass das Begleichen rechtskräftig festgestellter Forderungen nach Exekutionsführung nicht mildernd wirkt, weil ja gerade dadurch das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes schwerstens beeinträchtigt worden ist (RIS Justiz RS0096663). [13] Auf der Grundlage der Schuld (§ 32 Abs 1 StGB) sowie unter Berücksichtigung der dargestellten Strafbemessungsgründe (§ 32 Abs 2…
…ausreichende Grundlage für die Annahme eines Disziplinarvergehens im Sinne eines Verstoßes gegen § 4 RL BA 2015 (vgl auch RIS Justiz RS0112871; RS0055373, RS0096663) bietet. Damit bleibt für eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Voraussetzungen der Anwendbarkeit von § 3 DSt – auch dem Erkenntnis insoweit zuwider (ES …
…sondern – infolge Kenntnisnahme durch einen größeren (berufsfremden) Personenkreis – auch das Ansehen und die Ehre des gesamten Standes (RIS Justiz RS0056308 [T2 und T3], RS0096663 [T1], RS0125817 [T1]; Engelhart in Engelhart/Hoffmann/Lehner/ Rohregger/Vitek , RAO 10 §§ 3, 4 RL BA 2015 Rz 10, 21…
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