JudikaturOGH

RS0102346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2004

Die Verfügungsbefugnis des Aufrechnenden über die in das Kompensationsverhältnis einbezogene Forderung im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung ist für das Eintreten der Tilgungswirkung erforderlich.

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