JudikaturOGH

RS0101577 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2002

Nach gesicherter Rechtsprechung ist außer in Fällen des § 41 Abs 1 GebAG gegen eine Kostenentscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz, gleichgültig, ob dieser als erste oder zweite Instanz eingeschritten ist, ein weiteres Rechtsmittel nicht statthaft.

Rückverweise