JudikaturOGH

RS0096956 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2010

Die Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs des Arbeitgebers ist auch dann ausreichend konkretisiert, wenn für einen bestimmten Monat "Lohn inklusive Überstunden" mit einem Gesamtbetrag, ohne Aufschlüsselung in fortlaufendes Gehalt und Überstundenentlohnung, angemeldet wird.

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