JudikaturOGH

RS0102518 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 1996

Wird nach vorheriger Bestätigung der Übernahme der Sendung anschließend dennoch deren Annahme verweigert, kann dadurch eine wirksame Zustellung nicht verhindert werden (analog § 20 Abs 1 ZustG; Fasching ZPR2 Rz 540).

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