JudikaturOGH

RS0103126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2014

Da dem betreibenden Gläubiger nicht die Möglichkeit eröffnet werden darf, gleichsam auf Verdacht zu pfänden, ist ein Exekutionsantrag, in dem der betreibende Gläubiger nur anführt, es bestünden "eventuelle" Ansprüche des Verpflichteten gegen seine Mieter, abzuweisen.

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