§ 86 ASGG ist für Sozialrechtssachen gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG nicht anwendbar, eine Änderung der Klage hinsichtlich des Ausmaßes der Versicherungsleistung ist unzulässig.
…dass der jeweilige Anspruch bereits Gegenstand des Verwaltungsverfahrens war. Eine Änderung der Klage hinsichtlich des Ausmaßes der Leistung ist also nicht zulässig (vgl RIS-Justiz RS0103949 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zuletzt etwa 8 ObS 4/06f). Soweit der Kläger in seinem Rekurs nunmehr geltend macht, dass der Kläger doch durch eine…
…2 Z 2 IESG handle, ist dem schon entgegenzuhalten, dass im gerichtlichen Verfahren qualitative Änderungen der Rechtsgrundlage nicht mehr zulässig sind (vgl RIS Justiz RS0103949 mit zahlreichen weiteren Nachweisen insb 8 ObS 113/98w). Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass grundsätzlich ja die Frage der Kostenersatzpflicht durch…
…und der für im Konkursverfahren angemeldete Ansprüche aus § 1 Abs 5 IESG abzuleitenden Bindung an den in der Anmeldung gebrauchten Rechtsgrund verwehrt (RIS-Justiz RS0103949; 8 ObS 12/05f; 8 ObS 29/00y; 8 ObS 113/98w uva). Der Kläger hält dem im Wesentlichen entgegen, dass er den wahren Sachverhalt…
…frei steht, im gerichtlichen Verfahren eine qualitative Änderung der Rechtsgrundlage vorzunehmen (vgl dazu die §§ 65, 67 und 86 ASGG insbesondere aber RIS-Justiz RS0103949 mit zahlreichen weiteren Nachweisen insb 8 ObS 12/05f). Genau eine solche qualitative Änderung ist aber auch darin zu sehen, wenn der Arbeitnehmer nunmehr die…
…Streitgegenstand des gerichtlichen Sozialrechtsverfahrens nach dem IESG ab: Eine qualitative Änderung des Begehrens (Änderung des Ausmaßes der begehrten Versicherungsleistung; Änderung des anspruchsbegründenden Sachverhaltes - RIS-Justiz RS0103949; 8 ObS 113/98w; 8 ObS 119/00h) scheidet aus. Hier geht es allerdings nicht um eine - Unzulässigkeit des Rechtsweges bewirkende - qualitative Änderung des Begehrens…
… 67 ASGG nicht zulässig. Auch eine qualitative Änderung der geltend gemachten Ansprüche ist unzulässig und hat die Unzulässigkeit des Rechtswegs zur Folge (RIS Justiz RS0103949). Ein gegen den Insolvenzentgelt-Fonds geltend gemachter Anspruch muss einer der in § 1 Abs 2 IESG gesicherten Anspruchsarten zugeordnet werden; jede Umgehung…
…Anspruch in gerichtlichen Sozialrechtsverfahren nach § 65 Abs 1 Z 7 ASGG unzulässig, und zwar auch dann, wenn der Klagegrund unverändert bleibt (RS0103949; RS0076813 [T6, T7, T10]). Derartige nachträgliche Änderungen müssen zuerst vor der IEF-Service GmbH geltend gemacht werden, die hierüber sachlich zu entscheiden hat (vgl 8…
…Z 7 ASGG quantitative und qualitative Änderungen der Klage gegenüber den im Insolvenzverfahren angemeldeten und im Verwaltungsverfahren bei der Beklagten angemeldeten Forderungen unzulässig sind (RS0103949; RS0076813 [T6, T7, T10]). [25] Dabei besteht im Sinn der herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie eine Bindung hinsichtlich des Betrags und des anspruchsbegründenden Sachverhalts, aber nicht auch…
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