JudikaturOGH

RS0103096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2000

In §11 Abs 1 IESG wird ein Forderungsübergang kraft Gesetzes verfügt:

Werden dem Arbeitnehmer vom Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz Leistungen gewährt, die ihm arbeitsrechtlich gegen den Arbeitgeber nicht zustehen, findet keine Legalzession statt.

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