RS0103096 – OGH Rechtssatz
In §11 Abs 1 IESG wird ein Forderungsübergang kraft Gesetzes verfügt:
Werden dem Arbeitnehmer vom Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz Leistungen gewährt, die ihm arbeitsrechtlich gegen den Arbeitgeber nicht zustehen, findet keine Legalzession statt.