JudikaturOGH

RS0083809 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2007

Dem Prinzip der Zweifelsregel des § 5 ABGB widerspricht es, die normative Aussage des Art II Abschnitt II Z 5 Satz 2 des 3. WÄG auf die Aussage zu reduzieren, dass ehemals rechtsunwirksam zustandegekommene Mietzinsvereinbarungen selbst dann rechtsunwirksam bleiben, wenn sie nicht im Konflikt mit dem neuen Recht stehen, es sollten damit vielmehr auch die dem Mieter nach altem Recht zustehenden Möglichkeiten zur Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit weitestgehend erhalten bleiben.

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