JudikaturOGH

RS0102437 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 1998

In Artikel II Abschnitt II Z 5 des 3. WÄG wird lediglich der Grundsatz zum Ausdruck gebracht, daß es für die Rechtswirksamkeit von Mietzinsvereinbarungen auf das im Abschlußzeitpunkt geltende Recht ankommt. Ein Ausschluß der Anwendung des durch das 3. WÄG neu geschaffenen § 15 Abs 4 MRG auf "Altverträge" ergibt sich hieraus nicht. Vielmehr folgt aus Z 1 der genannten Übergangsbestimmung, daß die mietrechtlichen Änderungen des 3. WÄG auch für vor seinem Inkrafttreten geschlossene Mietverträge gelten.

Rückverweise