JudikaturOGH

RS0102436 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 1996

Der Vermieter kann nach Durchführung der Aufgliederung gemäß § 15 Abs 4 MRG künftig anstelle der ermittelten Betriebskostenkomponente die Betriebskosten in der aktuell auf den Mietgegenstand entfallenden Höhe verlangen.

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