RS0102436 – OGH Rechtssatz
Der Vermieter kann nach Durchführung der Aufgliederung gemäß § 15 Abs 4 MRG künftig anstelle der ermittelten Betriebskostenkomponente die Betriebskosten in der aktuell auf den Mietgegenstand entfallenden Höhe verlangen.