JudikaturOGH

RS0101398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2012

Von einem Rechtsanwalt muss verlangt werden, dass ihm die Vorschriften des § 10 RAO über das Verbot der Doppelvertretung und insbesondere auch die Richtlinien für die Berufsausübung, bekannt sind und er weiß, wie er sich als Vertragsverfasser zu verhalten hat, wenn er nur eine Partei vertreten will. Der Disziplinarbeschuldigte vermag sich daher auf eine Unkenntnis dieser Bestimmungen nicht zu berufen.

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