JudikaturOGH

RS0082312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 1996

Zur ziffernmäßigen Bestimmung eines nach § 382a EO geltend gemachten Unterhaltsanspruches reicht die Bezugnahme auf den monatlichen Grundbetrag nach dem zur Zeit der Antragstellung geltenden § 8 des FamLAG aus.

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