JudikaturOGH

RS0075169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Januar 1996

Wird einem Verbesserungsauftrag nicht binnen der Wochenfrist des § 3 Abs 2 GRBG nachgekommen, so ist die Grundrechtsbeschwerde zurückzuweisen. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist ist gemäß § 6 Abs 1 erster Satz StPO (in Verbindung mit § 10 GRBG) unzulässig, weil im Grundrechtsbeschwerdegesetz das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist.

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