JudikaturOGH

RS0086691 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1996

Der aus der gesetzlich für zulässig erklärten Überwälzung einer Abgabenschuld resultierende zivilrechtliche Ersatzanspruch ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, daher sind die Regeln des Regreßrechts (§ 1313 ABGB) jedenfalls analog anzuwenden.

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