JudikaturOGH

RS0081665 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2012

Rekurslegitimation des Gemeinschuldners gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 95 Abs 3 KO in den Angelegenheiten der §§ 116 und 117 KO, auch wenn er vorher gemäß § 118 Abs 1 KO gehört wurde.

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