Wurde eine Klage im Sinne des § 6 Abs 2 KO unrichtig gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Masseverwalter - auf Antrag oder von Amts wegen - zulässig.
…§ 6 Abs 1 KO nicht zutrifft (1 Ob 106/02y = EvBl 2002/194 = ZIK 2002, 200 u.a.; RIS Justiz RS0078932). Obwohl Exekutionsverfahren keine Rechtsstreitigkeiten iSd § 7 KO ( Schubert in Konecny/Schubert , Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, § 7 Rz 14) sind und demzufolge §…
…wegen berichtigt werden kann (vgl etwa zur Frage der Berichtigung der Parteienbezeichnung vom Gemeinschuldner auf den Masseverwalter: 1 Ob 106/02y, RIS Justiz RS0078932). Es war daher die Parteienbezeichnung gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. Zu II 1.: Die Klagsführung des Sachwalters bedarf der pflegschaftsbehördlichen…
…anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Masseverwalter – auf Antrag oder von Amts wegen – zulässig (7 Ob 640/95; RS0078932). [2] 2. Von dieser Rechtsprechung ist das Rekursgericht nicht abgewichen, indem es die Bezeichnung der erstbeklagten Partei auf den Insolvenzverwalter berichtigte. Dass der Klägerin…
…ist über Antrag des Insolvenzverwalters vom 5. 9. 2025 fortzusetzen. [2] II. Die Bezeichnung des Klägers ist auf den Insolvenzverwalter zu berichtigen (RS0078932; RS0039713). [3] III. Der Schuldner (in der Folge Kläger) wurde zunächst von 1. 1. 2020 bis 31. 12. 2022 zum…
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