Ob ein "Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen" vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung; gerade in diesem Bereich ist nach der Verschiedenartigkeit der Problemlagen zu differenzieren.
…vgl RS0079363 [T3]). Weil es für die Beurteilung der selbständigen Vermietbarkeit letztlich auf die Verkehrsauffassung und nicht auf die Größe der einzelnen Objekte ankommt (vgl RS0079853 ), ist es auch bei großzügig gestalteten Gebäudekomplexen möglich, dass der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG verwirklicht ist ( RS0127181…
…der Verkehrsauffassung (8 Ob 116/17t mwN). Es handelt sich typischerweise um eine von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängige Frage (RIS Justiz RS0079853 [T3]). Eine auch im Einzelfall korrekturbedürftige Fehlbeurteilung vermag die Revision nicht aufzuzeigen. 3.2. Die beiden im Erdgeschoss nordseitig gelegenen Räume sind zwar durch den…
…RS0079363; RS0112564) und dass die Beurteilung, ob zwei oder mehr selbständige (Wohnungen oder) Geschäftsräumlichkeiten im Objekt vorhanden sind, auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist (RIS Justiz RS0079853). Für die Selbständigkeit muss zwar ein nach der Verkehrsauffassung in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes vorliegen (8 Ob 87/08i; 2 …
…Oberste Gerichtshof hat sich auch bereits wiederholt mit der Frage, was als selbständiges Objekt im Sinne der genannten Ausnahmebestimmung zu verstehen ist, befasst (RIS Justiz RS0079853) und dazu einen nach der Verkehrsauffassung selbständigen und in sich baulich abgeschlossenen Teil eines Gebäudes für notwendig erachtet. Grundsätzlich kommt es daher auf die selbständige…
…und rechtlichen Gegebenheiten für die Verwendung zur Unterkunft und Haushaltsführung geeignet sind (RIS Justiz RS0069440). Die Beurteilung hat nach der Verkehrsauffassung zu erfolgen (RIS Justiz RS0079853; 10 Ob 2/15i). Entscheidend ist dabei der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags (RIS Justiz RS0112564; 1 Ob …
…ist/sind, richtet sich – wie auch die Frage, wie viele selbständig vermietbare Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten sich darin befinden – nach der Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853; RS0069823 [T4]). Im Regelfall liegt „Identität“ von Haus und Liegenschaft in dem Sinn, dass sich ein Gebäude (zur Gänze) auf einer EZ befindet…
…2 Z 5 MRG in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen, also nach der Verkehrsauffassung selbständig vermietbaren (vgl nur RIS Justiz RS0079850; RS0079853), Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten befindet. 2.) Ist somit das MRG nicht anwendbar, führte das passive Verhalten der Klägerin wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat gemäß…
…Ob ein Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vorliegt, entscheidet im Sinn der ständigen Rechtsprechung letztlich die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853). Neben den höchstens zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten dürfen keinerlei weitere, einer selbständigen Vermietbarkeit zugängliche Räume bestehen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist allerdings für…
…dabei im Einzelfall einer Vermietung gleichzustellen sein (RS0112564 [T12]). [6] Die konkrete Beurteilung anhand der Verkehrsauffassung hängt typisch von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (RS0079853 [T1, T3]). E ine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung durch das Berufungsgericht zeigt die Beklagte nicht auf. [7] 3. Nach Auffassung der Vorinstanzen befanden (und befinden) sich…
…Justiz RS0112564). Die Frage ob ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853). 1.3 War im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermietung ein selbständig vermietbarer Raum tatsächlich genutzt oder vermietet, geht die Verkehrsauffassung dahin, dass damit die Zugehörigkeit dieser…
…nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung. Gerade in diesem Bereich ist nach der Verschiedenartigkeit der Problemlagen zu differenzieren (RIS-Justiz RS0079853, RS0079850). Sollte sich ergeben, dass tatsächlich drei selbständige Wohnungen im Haus waren, so liegt das Bestandobjekt im Vollanwendungsbereich des MRG, was zur Anwendung der §…
…2 MRG aF bzw nunmehr des § 1 Abs 2 Z 5 MRG zu verstehen ist, befasst (RIS Justiz RS0079853; zuletzt 8 Ob 12/08k). Er hat dabei wie vom Berufungsgericht zutreffend erkannt - allgemein festgehalten, dass als selbständige Wohnung nach der Verkehrsauffassung…
…1 Abs 2 Z 5 MRG hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl 8 Ob 87/08i; RIS Justiz RS0079853 ua), denen in der Regel keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt, um das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO zu…
…diese aufgrund ihrer bautechnischen und rechtlichen Gegebenheiten für die Verwendung zur Unterkunft und Haushaltsführung geeignet sind (RS0069440). Die Beurteilung hat nach der Verkehrsauffassung zu erfolgen (RS0079853). Entscheidend ist dabei der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags (RS0112564). 1.3 Im vorliegenden Verfahren ist unstrittig, dass in dem Gebäude jedenfalls…
…1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt, entscheidet die Verkehrsauffassung; die Beurteilung hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (RIS Justiz RS0079853). Bei dieser Einzelfallbeurteilung ist das Vorhandensein gemeinsamer Versorgungseinrichtungen eines der Kriterien für die Einheitlichkeit, daneben spielen aber Alter der Gebäude, bauliche Trennung, Erhaltungszustand oder auch…
…vermietbar wären. Die Frage, ob ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853). 3.2 War im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermietung ein selbständig vermietbarer Raum auch tatsächlich genutzt oder vermietet, geht die Verkehrsauffassung dahin, dass damit die Zugehörigkeit…
… 5 MRG hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab; gerade in diesem Bereich ist nach der Verschiedenartigkeit der Problemlagen zu differenzieren (RIS Justiz RS0079853). Entscheidend ist letztlich die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853 [T2]). Das gilt auch für die Frage, ob eine Bautätigkeit noch der Errichtungsphase zuzurechnen ist oder nicht…
…zählen. Ob ein Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vorliegt, entscheidet im Sinn der ständigen Rechtsprechung letztlich die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853). Neben den höchstens zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten dürfen keinerlei weitere, einer selbständigen Vermietbarkeit zugänglichen Räume bestehen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist allerdings für…
…oder Geschäftsräumlichkeiten“ (§ 1 Abs 2 Z 5 MRG) vorliegt, entscheidet im Sinn der ständigen Rechtsprechung letztlich die Verkehrsauffassung (RIS-Justiz RS0079853). Neben den höchstens zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten dürfen keinerlei weitere, einer selbständigen Vermietbarkeit zugängliche Räume bestehen. Eine Ausnahme von dieser Regel wird für Räume…
…1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung. Die Beurteilung hängt ganz wesentlich von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (RS0079853 [T1]; RS0079849). Mangels einer über den Anlass hinausreichenden Aussagekraft von Einzelfallentscheidungen steht die Revision zu ihrer Überprüfung nach § 502 Abs 1 ZPO…
…darauf hingewiesen, dass über die Frage, ob ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ vorliegt, letztlich die Verkehrsauffassung entscheidet (RS0079853). Es kommt darauf an, ob tatsächlich und wirtschaftlich voneinander getrennte selbständige Objekte bzw Häuser vorliegen und jedes für sich allein als wirtschaftlich selbständige Einheit zu…
…auch die Frage, ob tatsächlich und wirtschaftlich voneinander getrennte selbständige Häuser vorliegen ( RS0069823 [T4]); die Beurteilung hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab ( RS0079853 ). In Bezug auf sämtliche in Betracht kommenden Mietobjekte (hier: Geschäftsräume) kommt es auf die Zahl getrennt zugänglicher (abgeschlossener) Raumeinheiten an, die selbständig vermietbar sind, wobei…
…RS0112564), und dass für die Beurteilung, ob zwei oder mehr selbständige Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten im Objekt vorhanden sind, auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist (RIS Justiz RS0079853 [T4]). Dass „nicht mehr als zwei selbständige Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ vorhanden sein dürfen, bedeutet nicht etwa (nur), dass drei Wohnungen (oder Geschäftsräumlichkeiten) schädlich…
…selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ (§ 1 Abs 2 Z 5 MRG) vorliegt, entscheidet nach der ständigen Rechtsprechung die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853). Neben den höchstens zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten dürfen keine weiteren, einer selbstständigen Vermietbarkeit zugänglichen Räume bestehen (RIS Justiz RS0069389). Bestehen daher bereits zwei selbstständig…
…Voraussetzungen für die Anrufung des OGH nicht vor. Ob ein "Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen" vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung (RIS Justiz RS0079853). Dies berücksichtigend wurde bereits erkannt, dass das Vorhandensein von Nebenräumen, wie sie für ein Zweifamilienhaus typisch sind, nicht ausnahmeschädlich ist (vgl zuletzt 6 Ob…
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