Übersicht der Entscheidungen zu § 370 EO
A Zulässigkeit der Sicherungsexekution
B Unzulässigkeit der Sicherungsexekution
C Gefährdung
D Vollstreckung im Ausland
E Allgemeines
EO · Exekutionsordnung
§ 370 Bewilligung
…Zweiter Teil Sicherung Erster Abschnitt Exekutionshandlungen zur Sicherung von Geldforderungen (Exekution zur Sicherstellung) Bewilligung § 370. Zur Sicherung von Geldforderungen kann auf Grund der von inländischen Zivilgerichten in nicht streitigen Rechtsangelegenheiten erlassenen, einstweilen noch nicht vollziehbaren Verfügungen, sowie auf Grund von…
§ 375 Zuständigkeit
…Zuständigkeit § 375. (1) Zur Bewilligung von Exekutionshandlungen ist in den Fällen der §§ 370, 371 Z 1 bis 3, 371a und 372 das Prozessgericht erster Instanz oder das Gericht, bei dem die Rechtsangelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit in erster…
§ 371a Leistung einer Sicherheit für drohenden Schaden
…Grund von Endurteilen erster oder zweiter Instanz, wider die Berufung oder Revision erhoben wurde, sind Exekutionshandlungen zur Sicherung von Geldforderungen ohne die im § 370 geforderte Bescheinigung auch dann zulässig, wenn der betreibende Gläubiger eine vom Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmende Sicherheit für den dem Verpflichteten durch die Exekutionshandlungen…
§ 379 Sicherung von Geldforderungen
…von Geldforderungen sind einstweilige Verfügungen unstatthaft, soweit die Partei zu gleichem Zwecke die Vornahme von Exekutionshandlungen auf das Vermögen des Gegners erwirken kann (§ 370 ff.). (2) Sonst können zur Sicherung von Geldforderungen einstweilige Verfügungen getroffen werden: 1. wenn wahrscheinlich ist, dass ohne sie der Gegner der gefährdeten Partei…
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