JudikaturOGH

RS0100000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2025

Um ein Rechtsmittel als Nichtigkeitsbeschwerde behandeln zu können, ist es zumindest erforderlich, daß bei der Anmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird und nur in diesem Fall kann das Rechtsmittel auch bei falscher Bezeichnung insoweit als Nichtigkeitsbeschwerde in Behandlung gezogen werden, als es den Bestimmungen des § 285 StPO entspricht.

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