Hängt die Frage des Eintritts der Rechtskraft oder Scheinrechtskraft von streitigen Tatsachen - Prozessunfähigkeit des Nichtigkeitsklägers im Zeitpunkt des Vorverfahrens - ab, ist eine Nichtigkeitsklage zulässig.
…ob der Zustellmangel nur das Urteil oder das gesamte Verfahren betrifft (1 Ob 71/10p; 10 Ob 41/07p; RIS Justiz RS0078895 [T7] = RS0110275 [T7] = RS0116036 [T5]). 2. Der Umstand, dass das Erstgericht entgegen der von der Judikatur vorgegebenen Rechtslage das Verfahren zur Aufhebung der Bestätigung der…
…es an der formellen Rechtskraft der Entscheidung fehle und zwar unabhängig davon, ob der Zustellmangel nur das Urteil oder das gesamte Verfahren betreffe (RIS-Justiz RS0078895 [T7] RS0110275 [T7]; RS0116036 [T5]), bereits der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 21. 2. 2006, 5 Ob 261/05a, zu entnehmen ist. Dieser Beurteilung, der…
…geltend zu machen ist. Ist nämlich die Zustellung unwirksam, scheidet eine Nichtigkeitsklage deshalb aus, weil es an der formellen Rechtskraft der Entscheidung fehlt (RIS-Justiz RS0078895 [T6, T7]; RS0116036 [T4, T5]; RS0116039 [T2, T3]). Im vorliegenden Fall liegen mit den im Klagebegehren geltend gemachten Ansprüchen anmeldungspflichtige Konkursforderungen vor, weil damit ein…
…hat bereits der 8. Senat in seiner Entscheidung 8 Ob 104/97w, 175/98p = EvBl 1998/209 (RIS Justiz RS0078895, RS0110275) mit überzeugenden Argumenten dargestellt: Angesichts der unterschiedlichen Rechtsschutzziele und der für den Umfang der Prüfung der fehlenden Prozeßfähigkeit maßgeblichen unterschiedlichen Zeitpunkte (Nichtigkeitsklage, soweit hier…
…zur Aufklärung dieser streitigen Tatsachen geeignet als im Rahmen des Vorverfahrens durchzuführende amtswegige Erhebungen, bei denen der betroffene Gegner kein rechtliches Gehör habe (RIS-Justiz RS0078895; RIS-Justiz RS0110275). Es wird somit eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht einheitlich beantwortet, sodass die Voraussetzungen für eine…
…„bloße“ (nach den Regeln des Zustellgesetzes) nicht ordnungsgemäße Zustellung bildet allerdings für sich allein keine Grundlage für eine Nichtigkeitsklage (zur Ortsabwesenheit: RS0110275 [T7]; RS0078895 [T7]; RS0116036 [T4, T5]; abw aber vereinzelt geblieben: 6 Ob 127/03z; ebensowenig wurde Scheinrechtskraft etwa bei eindeutiger Fehlzustellung an die Partei selbst…
…7 Abs 3 EO vorzugehen. Dies gilt etwa für den Einwand, die Zustellung sei wegen Verletzung der im ZustellG normierten Formvorschriften (zB wegen Ortsabwesenheit) unwirksam (RS0078895 [T7]; RS0110275 [T7]). 1.2. Soweit das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluss die Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls „vom 28.3.2024 (bzw **)“ aufgehoben hat, ist festzuhalten, dass…
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