JudikaturOGH

RS0087599 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2000

Die primäre Kostentragungspflicht eines Landes (hier: § 23 TirJWG) kann auch nicht durch Unterlassung der entsprechenden Antragstellung durch die Pflegeeltern auf den Bund überwälzt werden, würde das doch sowohl dem Wortlaut wie auch dem Zweck von § 2 Abs 2 Z 2 UVG zuwiderlaufen.

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