Verweigert der Besteller die Verbesserung, ist er so zu behandeln, als hätte er sie nicht begehrt. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt dann - Kenntnis von Ersatzpflichtigem und Schaden vorausgesetzt - mit Übergabe der Sache.
…RS0022078 [T6]). Auf die Kenntnis des Mangels wird nur dann abgestellt, wenn dem Schädiger keine Verbesserungsgelegenheit eingeräumt wurde (vgl 5 Ob 230/14f; RS0088996). An dieser Rechtsprechung hat der Oberste Gerichtshof ungeachtet der in der Lehre erhobenen Kritik festgehalten (3 Ob 162/12p; 8 Ob …
…T10]). Auf die Kenntnis des Mangels ist nur dann ab zustellen , wenn dem Schädiger keine Verbesserungsgelegenheit eingeräumt wurde (vgl 5 Ob 230/14f; RS0088996; jüngst 5 Ob 16/19t). An dieser Rechtsprechung hielt der Oberste Gerichtshof ungeachtet der in der Lehre erhobenen Kritik fest (zuletzt 5 …
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