JudikaturOGH

RS0089394 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1996

§ 176 Abs 1 Z 1 ASVG dehnte den Versicherungsschutz für Personen, die als Dienstnehmer unfallversichert sind, auf Tätigkeiten aus, die sie außerberuflich, aber doch im mittelbaren Zusammenhang mit ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Teilnehmer der Betriebsversammlung, als Mitglied oder im Auftrag des Betriebsrates oder sonst in Angelegenheiten der Betriebsvertretung ausüben.

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