Mangels einer landesgesetzlichen oder vertraglichen Determinierung des der Berechnung der Abfertigung zugrundeliegenden Begriffes "Monatsentgelt" in § 27 VBO ist der im Arbeitsrecht allgemein geltende weite Entgeltbegriff, wonach alle nur erdenklichen Entgeltarten, wie Zulagen, Provisionen, Prämien etc Entgelt sind, für die Auslegung des Begriffes "Monatsentgelt" als Abfertigungsberechnungsgrundlage heranzuziehen; geleistete Sonderzahlungen sind daher in die Abfertigungsberechnungsgrundlage einzubeziehen.
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