Beim Pflichtteilergänzungsanspruch gemäß § 951 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Geldforderung im Sinne des § 379 EO. Zur Sicherung dieses Anspruches kann ein Verbot gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.
…ist; er ist auch berechtigt. 1. Der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung ist ein Geldanspruch (RIS Justiz RS0005127 [T1], RS0012943 [T1], RS0012871 [T6], RS0017959, RS0081757, RS0117847). An diesem Charakter ändert nichts, dass der Beschenkte dann, wenn der Nachlass zur Deckung des erhöhten Pflichtteils nicht ausreicht, den verkürzten Noterben gemäß §…
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