RS0081757 – OGH Rechtssatz
Beim Pflichtteilergänzungsanspruch gemäß § 951 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Geldforderung im Sinne des § 379 EO. Zur Sicherung dieses Anspruches kann ein Verbot gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.