RS0081203 – OGH Rechtssatz
Für einen Ergänzungsurteilsantrag sind Kosten nicht nach TP 3, sondern nur nach TP 2 RATG zuzuerkennen.
…in Fasching/Konecny 3 § 423 ZPO Rz 2). Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung war jedoch nur ein – nach TP2 RATG zu entlohnender (vgl RIS-Justiz RS0081203) – Antrag auf Urteilsergänzung erforderlich. 5 Die ordentliche Revision ist im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig, weil keine in ihrer Bedeutung…
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