JudikaturOGH

RS0074355 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1995

Die Begräbniskosten gehören zu den Nachlaßverbindlichkeiten, werden vom Gesetz (§ 549 ABGB) also so behandelt, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären (RZ 1958, 12).

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