RS0085252 – OGH Rechtssatz
Für die Entstehung des Anspruchs auf die Leistungen aus der Unfallversicherung ist die Antragstellung auf die Leistung nicht Voraussetzung. Die Antragstellung ist nur in den Fällen, in denen Leistungen nur auf Antrag festgestellt werden (§ 361 Abs 1 Z 1 ASVG), Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsträgers.