Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ist ebenfalls das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes beizumessen.
… 265/00i). [9] 1.3. Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ist das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes beizumessen ( RS0074230 ). Daraus wird abgeleitet, dass auch eine erst nach Schluss der Verhandlung erster Instanz entstandene Bindung an das Strafurteil vom Obersten Gerichtshof zu berücksichtigen ist (6…
…der Vorinstanzen, die von den Rechtsmittelgerichten auch von Amts wegen wahrzunehmen ist (SZ 68/195; 2 Ob 79/95; 7 Ob 307/98t; RIS-Justiz RS0074230). Das Strafurteil bindet das Zivilgericht in dem in der Entscheidung des verstärkten Senats festgelegten Umfang unabhängig davon, ob es materiell richtig oder unrichtig ist (4…
…Die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs qualifiziert eine Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung als einen von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrund (RIS-Justiz RS0074230). Damit ist auch die erst nach Schluss der Verhandlung erster Instanz entstandene Bindung an das Strafurteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 4. 11. …
…Verurteilung kommt das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes zu (2 Ob 25/07a; 6 Ob 213/11h; RIS Justiz RS0074230). Es ist Pflicht des Berufungsgerichts, Nichtigkeitsgründe von Amts wegen wahrzunehmen. Tut es dies und kommt es zu einer Verneinung, dann hat dies dieselbe Wirkung, wie…
…der Verhandlung erster Instanz entstandene Bindung an das Strafurteil vom Obersten Gerichtshof zu berücksichtigen ist (6 Ob 21/13a = RIS Justiz RS0074219 [T31], RS0074230 [T1]). Demnach hat das Berufungsgericht zu Recht das zwischen Schluss mündlicher Verhandlung erster Instanz und erstinstanzlicher Entscheidungsfindung gefällte und in diesem Zeitraum auch in Rechtskraft…
…1. Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung des rechtskräftigen verurteilenden Strafurteils bewirkt eine nicht im Katalog der Nichtigkeitsgründe des § 477 ZPO genannte Nichtigkeit (RS0074230). [3] 1.2. Das Berufungsgericht verwarf die vom Kläger geltend gemachte Nichtigkeit der Missachtung der Bindungswirkung des rechtskräftigen Strafurteils in Bezug auf die dort angenommene…
…ist nicht zulässig: 1.1. Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung kommt das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes zu (RIS Justiz RS0074230). Die vom Berufungsgericht verneinte Nichtigkeit kann jedoch nicht an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Diese Anfechtungsbeschränkung kann auch nicht durch die Behauptung unterlaufen werden, die…
…dem Erstbeklagten behandelten Fall einer Strafverfügung (SZ 70/49) - begründet Nichtigkeit der Entscheidung der Vorinstanzen, die von den Rechtsmittelgerichten auch von Amts wegen wahrzunehmen ist (RS0074230). Das Strafurteil bindet das Zivilgericht in dem in der Entscheidung des verstärkten Senats festgelegten Umfang auch unabhängig davon, ob es materiell richtig oder unrichtig ist…
…1.3 Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung des rechtskräftigen verurteilenden Strafurteils bewirkt eine nicht im Katalog der Nichtigkeitsgründe des § 477 ZPO genannte Nichtigkeit (RS0074230; insb 2 Ob 117/12p, 6 Ob 3/15g). [16] 1.4 Das Berufungsgericht verneinte in seiner rechtlichen Beurteilung die vom…
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