Auf die Einhaltung dieser Formvorschrift ist streng zu achten. Die erforderliche Notariatsaktsform kann auch durch den Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden (vergleiche NZ 1990, 279).
… 76 Rz 16). Auf die Einhaltung der Formvorschrift ist streng zu achten; die erforderliche Notariatsaktsform kann auch durch den Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden (RS0086631). Es handelt sich um zwingendes Recht ( Rauter in Straube/Ratker/Rauter , WK GmbHG § 76 Rz 176). 1.3. Wird die Formpflicht nicht…
…Rz 16). Auf die Einhaltung der Formvorschrift ist streng zu achten; die erforderliche Notariatsaktsform kann auch durch den Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden (RIS-Justiz RS0086631). Es handelt sich dabei um zwingendes Recht ( Rauter in Straube/Ratka/Rauter , WK GmbHG § 76 Rz 176). 3.1.4. § 76…
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