JudikaturOGH

RS0085090 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2024

Durch jede rechtskräftige Exekutionsbewilligung wird die Verjährung unterbrochen. Sie beginnt mit dem letzten Exekutionsschritt beziehungsweise mit der Beendigung der Exekution neu zu laufen.

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