JudikaturOGH

RS0079891 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Oktober 1995

Können die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Bestandvertrages durch einen Übergabsauftrag im Sinne des § 567 Abs 1 ZPO durchgesetzt werden, so ist eine Kündigung zum Endtermin wesensmäßig ausgeschlossen.

Rückverweise