RS0085428 – OGH Rechtssatz
Nur wenn der Betroffene bei der täglichen Körperpflege in relevantem Umfang der Unterstützung durch eine Hilfsperson bedarf, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung des Mindestwertes gemäß § 1 Abs 4 1.Fall EinstV gegeben.