JudikaturOGH

RS0081754 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2025

Ob durch die Annahme der Mietzinse von der Beklagten und die an sie gerichteten Mietzinsvorschreibungen schlüssig ein Mietvertrag zustandegekommen ist, ist eine Frage, die nur für den Einzelfall Bedeutung hat.

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