6Ob87/05w—OGH Entscheidung
19. Mai 2005
…RIS Justiz RS0057391). Der Unterhaltsberechtigte hat seine Arbeitskraft insoweit für die Beschaffung des eigenen Unterhalts einzusetzen, als dies nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar erscheint (RS0080396). Bei Unterlassung zumutbarer Erwerbstätigkeit sind die erzielbaren Einkünfte, also solche, die nach den konkreten Verhältnissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf eine längere Dauer als gesichert…